Windräder

„ Keine Windräder im Bereich der Deponie“ 2002 im Frühjahr – die VBG Hessheim weist 2 Vorrangflächen für Windkraftanlagen aus. Die eine zwischen Heuchelheim und Großniedesheim, die andere im Bereich der Deponie. Die SGM legt am 26.4.2002 Widerspruch gegen die Vorrangflächen für WEA im Umfeld der Deponien ein: Widerspruchsbegründung: Die noch nicht abgeschlossene Rekultivierung und die unzulässige Nutzung des Deponie-geländes. Die weitere Belastung der Region und Beeinträchtigung der Lebensqualität. Verschandelung des Landschaftsbildes Wertminderung der Privatanwesen am westlichen Ortsrand von Heßheim. Die SGM veranstaltete am 08.06.2002 eine Bürgerversammlung mit über 200 sehr aufge-brachten Bürger aus Heßheim und den umliegenden Gemeinden, die den geplanten WKA eine deutliche Absage erteilten. Die SGM war es, die Bürger erstmals vor Ort über die Nutzung, die Wirtschaftlichkeit und die Belastung durch die WKA informierte. Herr Franz-Josef Brossart legte in einem 1- stündigen Referat den anwesenden Bürgern und den Vertretern der Ortsgemeinden/ Kreis-verwaltung und Politikern aus der Region Fakten vor, die bis dato dem Bürger vorbehalten wurden. Kooperativ mit der SGM zeigte sich im Vorfeld die OG-Heßheim mit Bürgermeister Wegener an der Spitze, die von der Ausweisung dieser Vorrangfläche durch die VBG im Deponiebereich ebenfalls überrascht wurde und dem Vorhaben ebenfalls eine Absage erteilte. Vom Ortsgemeinderat- Heßheim wurde ein Antrag für Änderung des Flächennutzungsplanes im Deponiebereich mit Veränderungssperre bei der Kreisverwaltung eingereicht. Diesem Antrag wurde stattgegeben und die Ausgleichsfläche im Deponiebereich wurde von der VBG aus der Planung genommen. Leider war es der SGM aufgrund ihrer Satzung nicht möglich eine entsprechende Einfluß-nahme gegen den Bau der beiden Windräder ( 2005 ) auf Lambsheimer-Gemarkung ( 800 m vor der Ortsgrenze zu Heßheim zu nehmen).

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